Entschädigungsrecht für Fahrgäste in Gefahr?
Brüssel.
Die Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ waren für Bahnkunden eine mittlere Katastrophe: Der Zugverkehr kam durch die Unwetter im Oktober in Teilen Deutschlands zum Erliegen, Millionen Fahrgäste erreichten ihr Ziel nur mit Verspätung. Immerhin, die Kunden hatten Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof müssen Bahnunternehmen 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten Verspätung gibt es sogar 50 Prozent zurück – so schreibt es eine EU-Verordnung vor. Demnach muss für Verspätungen und Zugausfälle auch dann gezahlt werden, wenn höhere Gewalt wie Unwetter die Ursache ist.

