Die Bundesregierung plant eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt zwölf Handwerksberufen. Konkret geht es dabei um zwölf Berufsgruppen, darunter Fliesenleger, Platten- und Mosaikleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Glasveredler, Raumausstatter sowie Orgelbauer.

Thomas Grünendahl ist Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Mettmann und findet, dass das Vorhaben längt überfällig ist: „Die Reform ist sehr gut für das Handwerk, kommt meiner Meinung nach aber viel zu spät“.