Centro-Klofrau
Centro-Klofrau darf Teil des Trinkgelds behalten
Gelsenkirchen. Das Geld, das Toilettengänger auf dem Teller vor dem Örtchen hinterlassen, steht zumindest teilweise Klofrau zu. Das Unternehmen, das für die Toilettenreinigung im Centro Oberhausen zuständig ist, sah das anders - und strich die Münzen ein. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht entschied.

Eine Toilettenaufsicht muss die gesammelten „Trinkgelder“ nicht an den Arbeitgeber zur Finanzierung des Arbeitsplatzes abgeben. Dies hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az.: 1 CR 1603/13 und 1 CR 2158/13).© dpa



