Razzia in Gelsenkirchen
Nach Kindesmissbrauch und Menschenhandel – geständiger Täter wieder frei

Ein Richter kann nach der Strafprozessordnung Untersuchungshaft anordnen, wenn zum Beispiel Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Nach Einschätzung der Polizei Oberhausen besteht diese Gefahr im Falle eines 19-jährigen Duisburgers nicht. Er soll ein Kind sexuell missbraucht und in einen „bordellartigen Betrieb“ nach Gelsenkirchen gebracht haben. Foto: Uwe Schaffmeister / WAZ Fotopool© Uwe Schaffmeister / WAZ Fotopool



