Straftäter
Sex-Täter Helmut B. gegen Unterbringung im Therapiezentrum Oberhausen
Oberhausen. . Nach der einstweiligen Verfügung des OLG Nürnberg soll Sexualtäter Helmut B. zunächst drei Monate in der Oberhausener Therapieeinrichtung “betreut“ werden. Sein Anwalt kämpft gegen den Einzug: Dieser sei nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Das "Therapiezentrum Oberhausen" sieht immer noch wie ein Gefängnis aus. Der Sexualtäter Helmut B. wehrt sich gegen seine Unterbringung. Foto: Christoph Wojtyczka© Christoph Wojtyczka / WAZ FotoPo


