Prozess
Oberhausener klagt gegen fristlose Kündigung trotz gestandener Veruntreuung
Oberhausen. Ein Angestellter des Vereins “Werbegemeinschaft Oberhausener Kirmessen“ erstattete Selbstanzeige wegen Veruntreuung. Mindestens 17.500 Euro soll er in die eigene Tasche gesteckt haben. Nun geht er jedoch gegen seine fristlose Kündigung vor.

Die Werbegemeinschaft Oberhausener Kirmessen wurde von einem städtischen Mitarbeiter geprellt. Dieser geht nun gegen seine fristlose Kündigung vor. Foto: Hayrettin Özcan© WAZ FotoPool




