Die meisten Eltern kennen das an Karneval. Da fallen dem Kind direkt 20 Bonbons vor die Füße und auf einmal stürmen Kinder aus allen Ecken. Manchmal kann es aber auch passieren, dass den kleinen Narren ein Bonbon am Kopf trifft. Dann reichen meistens tröstende Worte der Eltern aus und spätestens beim nächsten Kamellewurf ist alles wieder vergessen. Doch was wenn die Verletzungen schwerwiegender sind oder Brillengläser zerspringen? Was getan werden muss, damit die Versicherung zahlt, verrät der Oberhausener Versicherungsexperte Ingo Aulbach.

Verletzt durch Kamelle – Zeugen können helfen

Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, ihre Prinzen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs, erklärt Aulbach, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute des Bezirks Essen, Mülheim und Oberhausen. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche, zum Beispiel wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging“.

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Einige deutsche Gerichte urteilten jedoch, dass sich die Karnevalsbesucherinnen und Karnevalsbesucher eigenverantwortlich mit ihrer Teilnahme am Karneval der Gefahr aussetzen, verletzt zu werden. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll“, so Aulbach. „Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.“

Unfälle unter Alkohol können hohen finanzielle Folgen haben

Erwachsene, die während der närrischen Zeit Alkohol trinken, sollten Acht geben, dass sie keinen Unfall verursachen. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist, so Aulbach. Es gebe aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Aulbach empfiehlt allen, die sicher gehen wollen, vor dem Karnevalsumzug oder der Party bei der Versicherung nachzufragen, welche Schäden abgedeckt sind.