Sozialrecht
Auch in Oberhausen zählt nur das Datum des Krankenscheins
Oberhausen. . Barmer GEK akzeptierte die rückwirkende Krankschreibung einer Oberhausenerin nicht. Deshalb wurden die Leistungen für die 61-Jährige nur nach dem Arbeitslosengeld berechnet.

Das Krankengeld übernimmt die Kasse ab der siebten Woche. Bis dahin zahlen Arbeitgeber das Gehalt weiter oder im Falle der Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur eine entsprechende Leistung.© dpa




