„Wählerwille wird durch Sperrklausel nicht abgebildet“
Ab heute verhandelt der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster über die Rechtmäßigkeit der 2016 vom Landtag beschlossenen 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. Zu den sieben Klägern gegen diese Sperrklausel zählen auch die Piraten. Die WAZ sprach mit Andreas Prennig, Pirat und Mitglied der Piraten-AL-Ratsfraktion.

