Herne. Ein Herner Student steht seit Mittwoch vor dem Bochumer Schwurgericht. Zum Auftakt gab er zu, sein Opfer mit einer Machete getroffen zu haben.
Mit einem Geständnis hat vor dem Bochumer Schwurgericht der Prozess um eine lebensgefährliche Macheten-Attacke auf einen Hochhausbewohner in Herten begonnen. Ein 25-jähriger Student aus Herne gab am Mittwoch zum Prozessauftakt einen folgenschweren Treffer mit der gebogenen Messer-Waffe zu: „Es tut mir wahnsinnig leid, dass die Sache so eskaliert ist.“
Der Herner Student und ein mitangeklagter Freund (27) aus Recklinghausen-Süd waren am Abend des 3. März mit einer Machete und einem Teleskop-Schlagstock bewaffnet zu dem Hochhaus nach Herten gefahren. Angeblich war ein Bewohner kurz zuvor mit der dort lebenden Verlobten eines der beiden Angeklagten bei einem Streit im Aufzug aneinandergeraten.
In dem Hochhaus in Herten angekommen, kam es gegen 23 Uhr zu tumultartigen Szenen. Erst flogen verbal die Fetzen, dann segelten Fäuste und Gegenstände durch die Luft. Nachdem angeblich sogar ein Feuerlöscher und ein Spaten auf die Angeklagten geworfen worden waren, überschlugen sich schließlich die Ereignisse.
„Zur Einschüchterung ein wenig rumgefuchtelt“
„Ja ich habe ihn dann leider mit der Machete am Hals getroffen“, heißt es in der von Verteidiger Siegmund Benecken im Namen des Chemie-Studenten verlesenen Geständnis-Erklärung. Und weiter: „Ich wollte ihn aber nur beeindrucken und Ruhe schaffen. Auf keinen Fall war von vorneherein beabsichtigt, ihn zu schlagen geschweige denn zu töten.“
Die Machete, mit der der Herner eigentlich auch nur zur Einschüchterung ein wenig „rumgefuchtelt“ haben will, und der Teleskopschlagstock (Totschläger) seien damals auch nur mitgenommen worden, weil man sich vor einem möglichen Angriff durch den Kampfhund des Hochhausbewohners habe schützen wollen.
3000 Euro Schmerzensgeld als Wiedergutmachung
Fakt ist: Das spätere Opfer erlitt durch die Macheten-Attacke eine vier bis fünf Zentimeter lange Schnittwunde unweit der Halsschlagader. Staatsanwältin Svenja Große-Kreul geht in der Anklageschrift davon aus, dass es letztlich „nur glücklichen Umständen zu verdanken“ ist, dass das Opfer nicht tödliche Verletzungen davon getragen hat.
Als Zeichen der Wiedergutmachung ließ der Herner Student seinen Verteidiger zum Prozessauftakt insgesamt 3000 Euro Schmerzensgeld in bar – 1500 Euro von jedem der beiden Angeklagten - an den Opferanwalt übergeben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Mit den Urteilen ist voraussichtlich am 5. Oktober zu rechnen.
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