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Verfassungsgericht
Hartz IV: Urteil zu Sanktionen geht Hernern nicht weit genug
Herne. Die Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger bei Verstößen ist teilweise verfassungswidrig. In Herne stößt das Urteil auf ein gemischtes Echo.

Das Jobcenter darf Leistungen von Hartz-IV-Empfängern künftig um maximal 30 Prozent kürzen.© Ralph Bodemer

