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Bundesgerichtshof
Revision eingelegt: Herner Voodoo-Prozess beschäftigt BGH
Herne. Zwei Verurteilte im Voodoo-Prozess um Zwangsprostitution in Herner Rotlicht-Clubs haben Revision eingelegt. Nun geht der Fall vor den BGH.

Zwei von sechs Angeklagten im Herner Voodoo-Prozess haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Bild zeigt den Hauptangeklagten (Mitte) neben seinem Verteidiger Jens Jeromin (links) und einem Dolmetscher (rechts). © WvB

