Das Wanner Amtsgericht hat einen Herner (65) zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er im Besitz von Kinderpornografie war und diese auch verbreitet hat.

Der Angeklagte war bereits 2013 wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er komplett verbüßte. Seit seiner Entlassung wird er von einer Bewährungshelferin betreut, nimmt an einer Therapie teil und muss sich an Auflagen halten. So darf er nicht am Fenster sitzen, wenn Kinder nachmittags aus der Schule kommen.

jeh