Kindergeld endet nicht mit Volljährigkeit
Mit Ende des Schuljahrs tritt in vielen Familien mit älteren Kindern oder Schulabgängern die Frage auf, ob das Kindergeld weiter gezahlt wird. Lutz M. Cebulla, Leiter der Familienkasse NRW Nord, klärt auf: Kindergeld kann auch nach dem Schulabschluss oder nach Vollendung des 18. Lebensjahr gezahlt werden. Dabei seien aber einige Dinge zu beachten ist.

