Kuttenverbot
Eilantrag gescheitert - Kuttenverbot auf Cranger Kirmes gilt
Herne/Münster. . Das “Kuttenverbot“ auf der diesjährigen Cranger Kirmes ist endgültig: Das Oberverwaltungsgericht NRW wies die Beschwerde eines Rockers jetzt zurück.

Auf der Cranger Kirmes gilt das Kuttenverbot. Das hat das Oberverwaltungsgericht für NRW am Donnerstag beschlossen - "unanfechtbar".© Archiv/Frank Oppitz, Funke Foto Services



