Bis spätestens Ende des Jahres muss eine Reform der Grundsteuer stehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, da die bisherigen Bewertungsgrundlagen für diese Steuer veraltet seien. Dazu hatten die Koalitionsspitzen von Union und SPD einen Kompromiss ausgehandelt, der jetzt nach der Sommerpause durch den Bundestag gehen muss. Nun fürchten Hauseigentümer und Mieter, dass sie künftig mehr werden zahlen müssen. Der Heiligenhauser Kämmerer Björn Kerkmann erläutert, was eine Neubewertung der Grundsteuer für die Bürger der Stadt bedeuten könnte.

Hebesatz liegt in Heiligenhaus bei 680 Prozent