Umfänglich hat der Beschuldigte den Besitz kinderpornografischer Schriften schon im Vorfeld des Prozesses gestanden. Vor Gericht erscheint nur sein Anwalt, um das Urteil zu hören.

Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung legt der Richter fest – und bestellt einen Bewährungshelfer, der über die Dauer der auferlegten Sexualtherapie entscheiden soll. Dazu kommt eine Geldstrafe von 3000 Euro an eine Organisation, die sich um Kinder kümmert.