Gesundheitskosten
Patienten verzichten auf Quittung
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte stehen in der Pflicht, die Versicherten auf Verlangen schriftlich und in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren Kosten zu informieren. Bleibt die Frage: Nehmen die Hattinger dies in Anspruch?

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