Nach Anzeige des Bürgermeisters lehnt Richterin Strafverfahren ab
Kein hinreichender Verdacht für eine Straftat. Mit dieser Begründung lehnte die zuständige Richterin am Amtsgericht Gladbeck die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen A 52-Gegner ab. Bürgermeister Ulrich Roland hatte Strafanzeige wegen Beleidigung seiner Person gestellt. Der Mann hatte in einem Schreiben das Verhalten Rolands in einer ihm geschilderten Ratssitzung zum Autobahnausbau kritisiert. Und weiter über Bilder von Demagogie und Einschüchterung gesprochen, die ihm dazu in den Sinn gekommen seien, sowie von den traurigen Verhandlungen des Volksgerichtshof der nationalsozialistischen Hitler-Diktatur.

