BAHNLÄRM

Gladbecker können ihre Meinung zum Lärmaktionsplan äußern

Viele Anwohner von Bahnstrecken fühlen sich vom Lärm gestört. Ab 24. Januar haben Bürger die Möglichkeit, zu „Lärmaktionsplänen“ ihre Meinung zu sagen.

Viele Anwohner von Bahnstrecken fühlen sich vom Lärm gestört. Ab 24. Januar haben Bürger die Möglichkeit, zu „Lärmaktionsplänen“ ihre Meinung zu sagen.

Foto: Oliver Mengedoht

GLADBECK.   Am 24. Januar beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmminderungsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes. Rückmeldungen bis zum 7. März möglich.

Lärm entlang der Eisenbahnstrecken ist auch in Gladbeck ein Thema: „Nach den gesetzlichen Vorgaben hat dazu eine Lärmminderungsplanung zu erfolgen, für die das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn zuständig ist“, so die Stadtverwaltung. Bürger können sich ab heute (24. Januar) in einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen. Auch die Stadt Gladbeck hat eine Stellungnahme zum Eisenbahnlärm abgegeben.

Bis zum 7. März hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Beide Teile ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Informationen und Kontakte

  • Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de
  • oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar
  • und auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Beteiligungen können auch per Post geschickt werden an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung (Heinemann­straße 6, 53175 Bonn).
  • Über diese Adresse kann ein Fragebogen angefordert werden.

Alle fünf Jahre gibt es einen Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38 000 Beteiligungen eingegangen. Aus Gladbeck haben sich 39 Personen beteiligt. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel dieser Planungen ist eine Regelung von Lärmpro­blemen und Lärmauswirkungen.

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