Gericht
Das Bürgerbegehren gegen die A 52 in Gladbeck ist unzulässig
Gladbeck. Gegner des Ausbaus der B224 zur A52 in Gladbeck haben beim Oberverwaltungsgericht verloren. Die Begründung des Bürgerbegehrens sei unzureichend.

Die Gladbecker Bürgerinitiative „Stoppt A52“ machte mobil gegen den Ausbau der B224.© Bürgerinitiative Stoppt A52

