Gladbeck. Arbeitsgericht droht gegenüber Geschäftsführung bei Zuwiderhandlung Zwangsgeld in Höhe bis zu 10 000 Euro an
Wieder ein deutliches Urteil im Rahmen der schwelenden Auseinandersetzung der Geschäftsführung des Gladbecker Cura Seniorencentrums mit Vertretern des gewählten Betriebsrates: Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat jetzt verfügt, dass „kein Überwachungsdruck durch dauerhafte Begleitung der Betriebsratsmitglieder während ihrer Arbeitsschichten zum Zweck der Fehlerkontrolle ausgeübt werden darf“.
Bei Zuwiderhandlung droht das Gericht Cura ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro an. Gleiches gilt für den unzulässigen Ausschluss des missliebigen Betriebsrates von Mitarbeiterversammlungen.
Erneut eine rechtliche „Ohrfeige“
Mit dem Beschluss erhält die Cura-Geschäftsführung eine erneute rechtliche „Ohrfeige“ im Umgang mit ihrem Betriebsrat. Beanstandet worden war schon zuvor vom Gericht die Erteilung von Hausverboten gegenüber den Mitarbeitervertretern beziehungsweise die Einschüchterung von Mitarbeitern, die den Betriebsrat unterstützen.
Der aktuelle Beschluss reihe sich in die Bemühungen der Cura-Geschäftsführung ein, „die Kündigung des unbequemen Betriebsratsvorsitzenden und seiner Stellvertreterin zu erreichen, was in mehreren Verfahren bislang misslungen ist“, so der rechtliche Beistand der Mitarbeitervertreter, Fachanwalt Martin Löbbecke.
Das Arbeitsgericht sehe im Verhalten der Arbeitgeberin eine Behinderung des Betriebsrates, „die gemäß Betriebsverfassungsgesetz sogar strafbar ist“, so Martin Löbbecke. Neben einer Geldstrafe ermögliche das Gesetz für solche Fälle, „sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr zu verhängen“.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Gladbeck