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Corona-Schutzverordnung
Corona-Regeln an Schulen: Freitesten ist noch nicht möglich
An 17 Schulen und zwei Kitas in Gladbeck gibt es Quarantänefälle. Das Freitesten nach fünf Tagen ist noch nicht möglich. Der Kreis erklärt warum.

Noch gelten auch an den Schulen in Gladbeck die bisherigen Quarantäneregeln. Der Erlass des Landes über das neue Quarantänemanagement liegt dem Gesundheitsamt des Kreises noch nicht vor.© FUNKE Foto Services | Bastian Haumann




