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Landgericht
Selbstjustiz: Gladbecker (17) muss für vier Jahre in Haft
Gladbeck. Ein 17-Jähriger sticht auf einen Bekannten ein. Im Prozess spricht er von Notwehr. Das sehen die Richter aber anders. Sie nennen es Selbstjustiz.

Im Prozess gegen den 17-jährigen Gladbecker, der einen Bekannten mit einem Messer schwer verletzt hat, ist das Urteil gefallen: Er muss für vier Jahre in Jugendhaft.© picture alliance/dpa | Oliver Berg




