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Planungsausschuss
RVR plant Übernahme der Moltke-Halde im Januar 2019
Gladbeck. Die Mottbruchhalde ist noch in der Bergaufsicht und bleibt weiter in der Zuständigkeit der RAG. Projekt „Haldenlandschaft“ braucht langen Atem.

Die Mottbruchhalde bleibt noch mindestens zwei, drei Jahre unter Bergrecht und wechselt so lange auch nicht in die Zuständigkeit des RVR.© Hans Blossey

