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Arbeitsgericht
Erfolg für entlassene St. Barbara-Hebammen
Gladbeck. Das Arbeitsgericht weist in ersten Verfahren den zweiten Kündigungsversuch zurück.Die Katholischen Kliniken sollen Abfindungslösungen überdenken.

Die gekündigten St. Barbara-Hebammen hatten im Januar die WAZ Redaktion zum Gespräch besucht.© Esser

