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Arbeitsgericht
St. Barbara-Hebammen gehen nach Teilerfolg in Berufung
Gladbeck. Sie möchten mit ihrem Rechtsanwalt die dauerhafte Weiterbeschäftigung und damit die Wiedereröffnung der Geburtshilfe in Gladbeck durchsetzen.

Teils bis zu 35 Jahre waren die ohne Abfindung gekündigten Hebammen am katholischen St. Barbara Hospital beschäftigt.© Lutz von Staegmann

