St. Barbara-Hebammen wollen in Berufung gehen
Das St. Barbara-Hospital in Gladbeck ist nicht nur in die Schlagzeilen geraten, weil die Einrichtung des Krankenhausträgers KKEL rund 200 Betten nach der angekündigten Schließung des Horster St. Josef-Hospitals übernehmen wird. Auch die Schließung der Gladbecker Geburtshilfe zum Jahresende 2016 wirkt noch nach. Jetzt wurde vor dem Arbeitsgericht die Klage einer der gekündigten St. Barbara-Hebammen gegen die KKEL verhandelt. Auch die 3. Kammer entschied, dass die für diesen Juni erfolgte Kündigung (mit sofortiger Freistellung im Dezember 2016) nicht rechtens gewesen sei. Dem Antrag auf Weiterbeschäftigung wird aber nicht gefolgt. Rechtsanwalt Martin Löbbecke: „Diese Entscheidung ist nicht folgerichtig und wird von uns in der Berufungsinstanz angegriffen“. Die auf Gerechtigkeit hoffende Hebamme ist dreifache Mutter und arbeitete 35 Jahre für die Katholischen Kliniken Emscher Lippe. Auch ihr war keinerlei Abfindung angeboten worden. Ihren Antrag auf Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Verfahrens wies das Gericht zurück.

