Sicherheit
Stiftung Zollverein nicht haftbar für Sturz auf Schienen
Essen.. Eine Radlerin ist 2013 an einer Schiene gestürzt und hat die Stiftung Zollverein verklagt. Das OLG Hamm entschied: Restrisiken sind unvermeidbar.

Historische Schienen wie diese an der Gelsenkirchener Straße ziehen sich über das ganze Gelände der Zeche Zollverein. Manche sind, wie hier, mit Asphalt verfüllt, andere offen wie zu Betriebszeiten. Vorsicht ist erforderlich.© FUNKE Foto Services | FUNKE Foto Services

