Hausverbot
Kundin verweigerte Taschenkontrolle in Duisburger Supermarkt
Duisburg-Rheinhausen. . Ute Korte wollte sich beim Einkauf an der Kasse eines Rheinhauser Supermarkts nicht in ihre Stofftasche schauen lassen. Deshalb hat sie Hausverbot bekommen. Dabei ist laut Verbracherzentrale eine Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Eine Kundin verweigerte in einem Duisburger Supermarkt eine Taschenkontrolle und bekam dafür Hausverbot. © WAZ



