Lärmschutz-Ärger
Duisburger können sich rechtlich nicht gegen Bahnlärm wehren
Duisburg. Die vom Lärm ihrer angrenzenden Güterzugstrecke geplagten Anwohner in Duisburg-Beeckerwerth können nur auf das freiwillige Lärmschutzprogramm der Bundesregierung setzen. Zu dieser Einschätzung kommt der Verwaltungsrechtler Thomas Heinrichs im Fall des wieder in Betrieb genommenen zweiten Gleises.

Bahnlärm muss, außer bei Neubaustrecken, von den Nachbarn hingenommen werden.© WAZ FotoPool




