Rechtsstreit
Duisburger Kleingartenrebell siegt vor Gericht
Duisburg-Hamborn. . Der Duisburger Ralf Letzner weinte vor Glück. Der Vorstand des Kleingartenvereins Alte Buche wollte ihn aus der Kleingartenanlage werfen. Das Hamborner Amtsgericht erklärte nun die Kündigung wegen eines Formfehlers für unwirksam und Letzner darf seine Scholle in der Anlage doch behalten.

Ralf Letzner darf in seinem Kleingarten im KGV Alte Buche bleiben. Dies entschied eine Richterin.© WAZ FotoPool




