KI-Stimme. Info
Agentur für Arbeit
Arbeitslosengeld-Sperre: Duisburger meldet Kündigung zu spät
Duisburg. . Nicht drei, sondern elf Tage nach Erhalt seiner Kündigung meldete sich ein Duisburger bei der Agentur für Arbeit. Die Folge: eine Woche Sperre.

Den Verlust des Arbeitsplatzes müssen Arbeitnehmer binnen drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit melden. Sonst droht eine Kürzung beim Arbeitslosengeld.© Franziska Kraufmann/dpa

