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Thyssen-Krupp
Gericht erklärt Betriebsratswahl bei Thyssen-Krupp in Duisburg für ungültig
Duisburg. „Die Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.“ Kurz und knapp verkündete das Arbeitsgericht Duisburg am Donnerstag, dass die Wahl des 39-köpfigen Betriebsrats bei Thyssen-Krupp Steel Europe für das Werk Hamborn/Beeckerwerth unwirksam war. Die Wahl war von vier Mitarbeitern angefochten worden.

Die vergangene Betriebsratswahl von Thyssen-Krupp für das Werk Hamborn/Beeckerwerth ist unwirksam.© WAZ FotoPool




