KI-Stimme. Info
CO-Pipeline
OVG Münster hält Bau der CO-Pipeline für verfassungswidrig
Duisburg/Kreis Mettmann/Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die endgültige Entscheidung über die umstrittene CO-Pipeline ans Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Die Münsteraner Richter sehen in dem 2006 vom Landtag verabschiedeten Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum.

Das Oberverwaltungsgericht Münster beschloss am Donnerstag, den Bundesrichtern das Rohrleitungsgesetz des NRW-Landtages zur Entscheidung vorzulegen.© imago


