Kriminalität
Bei Duisburger Rockerbanden gibt es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft
Duisburg. . Die Hells Angels und die Bandidos müssen ihre Symbole von öffentlich einsehbaren Plätzen entfernen, sonst begehen sie eine Straftat. Für die anderen in Duisburg ansässigen Rockergangs gilt diese Regelung jedoch nicht. So entsteht in der hiesigen Szene quasi eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.


