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Duisburger Landgericht konnte Notwehr zuletzt nicht ausschließen
Duisburg. Mitte Mai 2013 hatte ein Heranwachsender auf dem Marktplatz in Beeckerwerth einen 21- Jährigen und dessen Bruder mit einem Messer schwer verletzt. Nach dem mehrtägigen Prozess konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe.

Der Angeklagte muss an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und seinen Führerschein abgeben.© Stephan Eickershoff



