Sexsteuer
Stadt Duisburg darf Sexsteuer nun doch grundsätzlich erheben
Duisburg. Die Stadt Duisburg darf ihre „Sexsteuer“ erheben, die 2010 eingeführt wurde, aber bislang wegen Klagen auf Eis lag. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Einwendungen von Bordellbetreibern zurückgewiesen. Vorbehalte hatten die Richter allerdings zur Steuerbemessung nach Größe der Bordellzimmer.

Das Rotlichtviertel an der Vulkanstraße in Duisburg.© Stephan Eickershoff / Funke Foto Services




