Gericht
Giftiger Klärschlamm in Duisburg muss entsorgt werden
Duisburg. Seit Jahren streiten die Stadt Duisburg und die Emschergenossenschaft darüber, wie der giftige Klärschlamm der geschlossenen Anlage Kleine Emscher in Duisburg-Fahrn entsorgt werden muss. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Schlussstrich gezogen.

Das geschlossene Klärwerk Kleine Emscher muss laut Gerichtsentscheid von Klärschlamm befreit werden.© Hans Blossey




