Prozess
Duisburger Sexualstraftäter muss keine Sicherungsverwahrung fürchten
Duisburg. Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter aus Duisburg muss keine Sicherungsverwahrung fürchten, obwohl er als Brandstifter überführt wurde. Er verstieß zwar gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht und zündete in Walsum ein Gartenhäuschen an. Der Richter am Landgericht folgte aber dem Argument des Verteidigers, dass die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt wurde.




