Nahverkehr
DVG setzt Mobilitätsgarantie bei Eis und Schnee außer Kraft
Duisburg. Das Versprechen auf Erstattung des Fahrpreises im Falle einer Verspätung gilt nicht bei Schnee und Eis. Die 69 Anträge auf Rückerstattung, die zwischen dem 14. und 16. Januar eingegangen sind, lehnte die DVG ab. Als Grund für das Aussetzen der Mobilitätsgarantie nannte die DVG höhere Gewalt.

In den ersten drei Tagen dieser Woche waren deutliche Verspätungen der Regelfall. Doch auf Rückerstattungen können Fahrgäste nicht hoffen.© Friedhelm Geinowski




