Eifersucht
Ankläger fordert lebenslang für Todesschützen von Duisburg-Beeck
Duisburg. . Der Anklagevertreter hat keine Zweifel: Der 35-jährige Türke, der am 6. Februar an der Karl-Albert-Straße in Duisburg-Beeck einen 39-jährigen Nachbarn erschossen hat, handelte mit direktem Tötungsvorsatz. Das könne nur lebenslänglich wegen Mordes bedeuten. Nun steht noch das Urteil aus.

Der Tatort auf der Karl-Albert-Straße in Duisburg-Beeck am 7. Februar 2012. Der 35-jährige Täter soll wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.© WAZ FotoPool




