Städtebau
Gericht untersagt Umlegung für Grüngürtel in Duisburg-Bruckhausen
Duisburg. Beim Bau des Grüngürtels in Duisburg-Bruckhausen wollte die Stadt auf Enteignungen verzichten und stattdessen auf Umlegung der Grundstücke setzen. Das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Beschluss jedoch aufgehoben. Grund: Die Umlegung muss für den Grundstücksinhaber einen Vorteil bringen.

Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben könne die Stadt die Sanierung von Bruckhausen und Beeck eben nicht per Umlegung betreiben, entschied das Gericht nun© WAZ FotoPool




