Prozess
Todessturz bei Party – Geldbuße für Gastgeber
Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg stellte jetzt das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 32-jährigen Mann aus Duisburg ein. Bei seiner Geburtstagsfeier im September 2007 war ein Gast vom Flachdach gestürzt und dabei gestorben. An der Zahlung einer Geldbuße kam der Mann jedoch nicht vorbei.

Vor dem Duisburger Amts- und Landgericht ging jetzt der Prozess gegen einen Mann aus Duisburg zu Ende, bei dessen Party ein Gast vom Dach gestürzt war.© Hans Blossey



