Arbeitsrecht
Katholisches Klinikum Duisburg verliert Prozess um Kündigungen
Duisburg. Das Arbeitsgericht Duisburg hat am Montag den Kündigungsschutzklagen von drei Arbeitnehmern des KKD stattgegeben. Sie wurden Anfang des Jahres außerordentlich betriebsbedingt gekündigt. Das Gericht erklärte das für nicht zulässig.

Den Kündigungsschutzklagen von drei Mitarbeitern des Katholischen Klinikums Duisburg wurde vor dem Arbeitsgericht stattgegeben.




