Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 30-Jähriger aus der Innenstadt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Vor genau zwei Jahren schlug er bei McDonalds am Duisburger Hauptbahnhof mit einem Teleskopschlagstock einem Angestellten des Schnellrestaurants auf den Kopf.
Und das nur, weil er keine Corona-Schutzmaske tragen wollte. Doch das war längst nicht die einzige Straftat, die dem 30-Jährigen vorgeworfen wurde.
Die Anklageschrift listete insgesamt 23 Taten auf. Darunter waren eine weitere Körperverletzung, bei der es in einem Bus ebenfalls um Corona-Maßnahmen gegangen war, und Beleidigungen. Zudem wurden dem Mann kleine Betrügereien vorgeworfen. Und mehrere Fahrten mit einem nicht zugelassenen Auto, das immer neue gestohlene Kennzeichen trug, und das er ohne Führerschein fuhr.
Attacke bei McDonalds: Duisburger verlor sich in Ausreden
Der Verteidiger hatte angekündigt, dass ein erheblicher Teil der Anklagevorwürfe eingeräumt werden solle. Sein Mandant schien das allerdings nicht zu wissen. Ja, er habe einen Teleskopschlagstock gehabt, aber den habe er bei der Auseinandersetzung in ein Gebüsch geworfen, ohne damit zugeschlagen zu haben. Außerdem habe er eine Maskenbefreiung gehabt, das Schreiben aber nicht immer dabei gehabt.
Auch andere Taten relativierte der 30-Jährige: Er sei zwar ohne Führerschein gefahren und mit falschen Kennzeichen. „Aber die habe ich nicht dran geschraubt. Ich habe den Wagen ja öfter verliehen.“ Einige Betrügereien gab der Mann zu, für andere machte er ehemalige Nachbarn verantwortlich.
30-Jähriger muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis
An der Tat bei McDonalds hatte das Schöffengericht keinen Zweifel. Der Mitarbeiter schilderte überzeugend, dass der Angeklagte den Schlagstock nicht wegwarf, sondern dass er dem Täter aus der Hand rutschte, als die Waffe den Kopf des Zeugen traf. „Der flog danach vor eine Scheibe und hat sie beschädigt.“
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Viele Anklagepunkte stellte das Gericht ein. Verurteilt wurde der bereits mehrfach vorbestrafte Mann am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung, siebenfacher Urkundenfälschung, Betrug und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er hatte einen Schlagring in seiner Wohnung aufbewahrt, von dem er allerdings behauptete, dass der seiner Mutter gehört. Zwei Jahre und zwei Monate muss der 30-Jährige nun hinter Gitter. Das Urteil wurde überraschenderweise umgehend rechtskräftig.


