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Urteil
Gericht: Axt-Angriff bei Duisburger Feier war keine Notwehr
Duisburg. Gefährliche Körperverletzung warf die Anklage einem Duisburger vor. Er hatte einen koksenden Gast mit einer Axt verletzt. Das Urteil steht fest.

Im Prozess gegen einen 25-jährigen Duisburger – hier mit Verteidiger Dr. Matthias Rahmlow – fiel nach zwei Verhandlungstagen das Urteil. © Foto: Bodo Malsch



