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Berufung
Das falsche Gericht verurteilte einen 26-jährigen Duisburger
Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Duisburger (26) vor dem Landgericht. Doch die Berufungsinstanz verwies die Sache zurück ans Amtsgericht.

Theoretisch ging es bei der Berufungsverhandlung gegen einen 26-jährigen Duisburger um gefährliche Körperverletzung. Tatsächlich musste die Berufungskammer feststellen, dass die erstinstanzliche Berufung vor dem falschen Gericht erfolgte. © Foto: Olaf Fuhrmann



