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Energiepreispauschale
EPP pfändbar: So gehen die Stadtwerke mit Schuldnern um
Duisburg. Die Energiepreispauschale (EPP) ist pfändbar, kritisiert die Verbraucherzentrale Duisburg. Was sie Betroffenen rät. Wie die Stadtwerke vorgehen.


Die Energiepreisschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto soll Verbrauchern helfen, die starken Preissteigerungen zumindest ein bisschen abzufedern. Doch die Pauschale ist pfändbar, kritisiert die Verbraucherzentrale.© dpa-tmn | Boris Roessler




