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Schulpflicht
Teststäbchen angeblich „verseucht“: Kind aus Schule genommen
Duisburg. Weil Teststäbchen verseucht seien und Masken das Atmen hemmen, gehen Kinder nicht zur Schule. So reagieren Behörden auf Schulpflichtverletzungen.


„Zutritt nur mit Mund-Nasenschutz“ steht auf einem Schild am Eingang einer Schule. Kinder ohne Maske dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.© WP | Steffen Gerber



